Verbände warnen vor Fehlstart der EU-Verordnung
16 Verbände der Agrar- und Ernährungswirtschaft halten die EU-Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten für noch nicht praktisch umsetzbar. Sie fordern die Bundesregierung und die EU-Kommission auf, die Übergangsfrist zu verlängern, bis entscheidende Anwenderfragen geklärt sind. Kritik üben sie am bürokratischen Mehraufwand und der Tatsache, dass die Nachweispflichten auch für europäische Erzeuger gelten.

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Verbände der Agrar- und Ernährungswirtschaft halten die EU-Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) in wesentlichen Teilen für noch nicht umsetzbar. Zwölf Monate vor dem geplanten Start habe „die EU-Kommission fast alle entscheidenden Anwendungsfragen bisher nicht klären“ können, monierten am Dienstag (16.1.) 16 Verbände, darunter der Deutsche Bauernverband (DBV), der Deutsche Raiffeisenverband (DRV), der Agrarhandel (DAH) sowie die Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE).
Die beteiligten Verbände fordern die Bundesregierung und die EU-Kommission daher auf, die Geltung der Verordnung aufzuschieben, bis die entscheidenden Fragen für die einzelnen Produkte geklärt seien. „Solange die EU-Kommission und die nationalen Behörden nicht eine praxisgerechte Nachweisführung für die Unternehmen sicherstellen können, muss die bestehende Übergangsfrist verlängert werden, um leere Regale zu vermeiden”, betonte der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Deutschen Süßwarenindustrie (BDSI), Carsten Bernoth.
Denn aus Sicht der Verbände bleibe der Wirtschaft nicht mehr ausreichend Zeit, um die neuen Bestimmungen praxisnah umzusetzen. So fehle eine konkrete Auflistung der vorzulegenden Informationen sowie ein ausgereiftes IT-System für die Millionen von Datensätzen zur Nachweispflicht. Die notwendige staatliche Kooperation mit wichtigen Herkunftsländern sei „ebenfalls in weiter Ferne“.
Verordnung gilt auch für europäische Erzeuger
Hauptkritikpunkte sind der bürokratische Mehraufwand, der „umfangreiche Investitionen und organisatorische Umstellungen“ in den Betrieben erforderlich mache, sowie die Tatsache, dass die Nachweispflichten auch für Erzeuger in Europa gelten. „Der Forstwirt im Schwarzwald, der Soja-Anbauer an der Donau ebenso wie der Rinderhalter aus Norddeutschland sollen ebenfalls großen bürokratischen Zumutungen ausgesetzt werden“, gab DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken zu bedenken. Das konterkariere jede politische Bekundung zum Bürokratieabbau.
Auch die Fleischwirtschaft ruft nach einer „praktikablen Lösung“, um heimische Tierhalter und die nachgelagerten Stufen nicht weiter zu belasten. „Insbesondere den vielen kleinen und mittelständischen Unternehmen in der Branche fällt es schwer, noch eine weitere bürokratische Belastung zu stemmen“, ergänzte BVE-Geschäftsführer Olivier Kölsch. Damit es überhaupt funktionieren könne, brauche es „klare und praxisnahe Vorgaben für die Umsetzung in den Unternehmen sowie ausreichend Zeit“, sich auf die zusätzlichen Anforderungen vorzubereiten, so Kölsch weiter.
Die EUDR ist seit dem 29. Juni 2023 in Kraft. Ab dem 30. Dezember 2024 müssen Erzeuger und Händler umfangreiche Nachweise erbringen, dass ihre Waren aus entwaldungsfreien Anbaugebieten stammen, um sie weiterhin auf dem EU-Markt einführen und verkaufen zu können. Dies gilt für Kaffee, Kakao, Soja, Palmöl, Rinder, Häute, Leder, Holz sowie Kautschuk. AgE
