Seit 1879 Lebensmittelindustrie und Milchwirtschaft

Versorgung auch bei Krisen sichern

21. August 2025

Um die Versorgungssicherheit mit Lebensmitteln auch in Krisenfällen sicherzustellen, hat Österreichs Landwirtschaftsminister Totschnig Gesetzesänderungen auf den Weg gebracht.

Foto: BKA / Andy Wenzel

Österreichs Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig will die Versorgungssicherheit mit Lebensmitteln auch in Krisenfällen sicherstellen. So soll beispielsweise künftig per Verordnung des Ressortchefs eine Vorratshaltung möglich werden. Diese und weitere Änderungen sieht eine Novelle des Lebensmittelbewirtschaftungsgesetzes (LMBG) vor, die am Montag (11.8.) in die vorparlamentarische Begutachtung geschickt wurde.

Die Neuregelung sieht laut Totschnig außerdem frühzeitige Informationsmaßnahmen für die Bevölkerung und die Wirtschaft vor, um die Krisenresilienz des Alpenlandes zu erhöhen. Ein weiterer Punkt umfasst die genauere Definition von Lenkungsmaßnahmen und die Mitwirkung der Bundespolizei bei der Vollziehung von Verwaltungsübertretungen, jeweils nach dem Vorbild des Energielenkungsgesetzes. Zudem wird die Verwendung von Daten im Zusammenhang mit Vorsorgemaßnahmen für wissenschaftliche Analysen und Studien geregelt.

„Wir dürfen nicht warten, bis eine Krise eingetreten ist, sondern müssen uns proaktiv vorbereiten“, betonte Totschnig. Mit der Gesetzesnovelle würden Erkenntnisse aus jüngsten Krisenfällen umgesetzt, beispielsweise die Blackouts in Spanien, Portugal und Frankreich Ende April dieses Jahres. Auch möglichen Ausfällen in der Lieferkette aufgrund von internationalen Konflikten solle vorgebeugt werden.

Mit dem Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz werden in Österreich verschiedene Maßnahmen geregelt, die eine ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln und somit eine ungestörte Erzeugung und Verteilung von Lebensmitteln sicherstellen. Diese können im zwingend erforderlichen Fall auch zu einer Rationierung der Lebensmittelabgabe führen. Die Wahl der zu treffenden Maßnahmen hängt von der konkreten Situation ab. AgE

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