Seit 1879 Lebensmittelindustrie und Milchwirtschaft

Vorrang für Ernährungssicherheit

26. Februar 2026

Eine höhere Ernährungssicherheit ist das fundamentale Ziel der Schweizer Regierung für die Agrarpolitik ab 2030. Die Grundzüge der dazu notwendigen Maßnahmen wurden jetzt konkretisiert. Die Landwirte sollen demnach administrativ weiter entlastet und ihr unternehmerischer Handlungsspielraum erweitert werden. Der SBV kritisiert, dass die Finanzmittel auf dem Stand von 2029 bleiben und nicht angepasst werden sollen.

Die EU-Käseproduktion könnte 2025 weiter steigen, und die Käseausfuhren der Union dürften von wettbewerbsfähigen Preisen profitieren. Foto: Pixabay

Die Schweizer Regierung – der Bundesrat – hat ihre Pläne für die Ausgestaltung der Agrarpolitik ab 2030 (AP30+) konkretisiert. Hauptziel ist es, die Lebensmittelproduktion und die Versorgungssicherheit des Alpenlandes zu erhöhen. Dazu will der Bundesrat die Landwirte administrativ weiter entlasten und ihren unternehmerischen Handlungsspielraum erweitern. Außerdem soll die Wertschöpfung gestärkt werden. Auf die Einführung von Lenkungsabgaben wird verzichtet. Finanziell sind für die Jahre 2030 bis 2033 Mittel in der Höhe der Finanzplanwerte von 2029 vorgesehen; somit entfällt ein Inflationsausgleich.

Um den gewünschten Paradigmenwechsel einzuleiten, schlägt der Bundesrat Maßnahmen in vier Bereichen vor. Mehr Handlungsspielraum bei weniger Administration soll beispielsweise durch ergebnisorientierte Direktzahlungen und die Nutzung der Potenziale der Digitalisierung erreicht werden. Für bessere Marktbedingungen sollen eine verstärkte Marktbeobachtung, Selbsthilfemaßnahmen sowie erhöhte Milchzulagen sorgen.

Vorgesehen ist darüber hinaus eine Stärkung der Produktionsgrundlagen und der Ressourceneffizienz. Das soll beispielsweise mit der Umsetzung der „Strategie für einen nachhaltigen Schutz der Kulturen 2035“ und der Förderung besonders nachhaltiger Technologien erfolgen. Vorgesehen ist zudem eine Verbesserung der Nachhaltigkeit entlang der gesamten Wertschöpfungskette, etwa durch Zielvereinbarungen mit dem Einzelhandel. Das eidgenössische Wirtschaftsministerium wurde vom Bundesrat damit beauftragt, bis zum dritten Quartal 2026 eine Vorlage für die Vernehmlassung auszuarbeiten.

SBV befürchtet geringere Einkommen

Grundsätzlich positiv äußerte sich der Schweizer Bauernverband (SBV) zu den Plänen für die AP30+. Kritisiert wird allerdings die Finanzierung. Der Bundesrat halte an seinen Sparplänen fest und sei nicht bereit, die ausgewiesenen Mehraufwände zu finanzieren, monierte der SBV. Der vorgeschlagene Zahlungsrahmen 2030 bis 2033 liege sogar um 750 Mio. sfr (823 Mio. Euro) unter dem geltenden Finanzrahmen. Damit werde die AP30+ zu einer Sparvorlage.

Die vom Parlament gemachten Vorgaben an die künftige Ausgestaltung der Agrarpolitik würden zur Farce, denn die ungenügende Einkommenssituation in der Landwirtschaft würde sich weiter verschlechtern, so der SBV. Die Mittelkürzungen seien auch deshalb unangebracht, weil die Ausgaben für die Landwirtschaft seit 25 Jahren nominal stabil seien, während die Bundesausgaben um 80% zugelegt hätten.

Der SBV erwartet, dass die zusätzlich von den Bauern verlangten Leistungen korrekt entschädigt werden und der Inflation Rechnung getragen wird. Der Verband forderte den Bundesrat auf, bei der Ausarbeitung der Unterlagen zur Vernehmlassung diesen Punkt zu korrigieren und die entsprechenden Mittel zur Verfügung zu stellen. AgE

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