Seit 1879 Lebensmittelindustrie und Milchwirtschaft

Zölle auf EU-Milchprodukte verhängt

31. Dezember 2025

China verhängt Antidumpingzölle in Höhe von 21,9 bis 42,7% gegen Milchprodukte aus der EU. Die unternehmensspezifischen Strafzölle werden in Form einer vorläufigen Kaution erhoben. Peking begründet die Maßnahme mit Dumping durch die europäische Konkurrenz. Die EU-Kommission weist die Vorwürfe zurück. Eine finale Entscheidung in dem Verfahren wird bis Februar erwartet.

Image by MaoNo from Pixabay

China erhebt vorläufige Antidumpingzölle gegen Milchprodukte aus der Europäischen Union. Wie das chinesische Handelsministerium (MOFCOM) mitteilte, wird die Einfuhrabgabe ab Dienstag (23.12.) in Form einer Kaution erhoben und beträgt je nach Unternehmen zwischen 21,9 und 42,7% des Warenwertes.

Die EU-Kommission bezeichnete die Maßnahme als „ungerechtfertigt“. „Die Untersuchung fußt auf fragwürdigen Vorwürfen und unzureichenden Beweisen“, stellte ein Sprecher der Brüsseler Behörde klar. Die Kommission werde alles dafür tun, europäische Landwirte, Exporteure und die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) gegen unfaire Handelsschutzmaßnahmen zu verteidigen.

China stört sich an EU-Subventionen

Peking hatte das Verfahren im Sommer 2024 eingeleitet und mit vermeintlichem Dumping durch die europäische Konkurrenz begründet. Um den Dumpingvorwurf zu untermauern, legte das Handelsministerium unter anderem eine Liste von Subventionsprogrammen der EU und einzelner Mitgliedstaaten vor, die den Markt zuungunsten chinesischer Erzeuger verzerren sollen.

Die vorläufigen Zölle betreffen laut MOFCOM verschiedene Käse-, Milch- und Sahneprodukte. Neben der Zollankündigung veröffentlichte das Ministerium eine Liste europäischer Unternehmen mit den jeweils geltenden spezifischen Zollsätzen. So wird auf Milchprodukte des Deutschen Milchkontors (DMK) und von Arla Foods beispielsweise eine Zollkaution in Höhe von 28,6% erhoben. Den niedrigsten Satz von 21,9% muss die italienische Firma Sterilgarda Alimenti entrichten. Für die Unternehmen, die nicht ausdrücklich aufgeführt sind, gilt der Höchstsatz von 42,7%.

Finale Entscheidung steht noch aus

Das letzte Wort hat Peking indes noch nicht gesprochen. Nach Angaben der EU-Kommission wird eine endgültige Entscheidung bis zum 21. Februar 2026 erwartet. Vergleichbare Verfahren, etwa gegen europäisches Schweinefleisch und Weinbrand, haben gezeigt, dass die endgültig festgesetzten Zölle in der Regel niedriger ausfallen als die vorläufig erhobenen. Auch eine Rückerstattung der hinterlegten Zollkautionen ist denkbar.

Beobachter werten das Vorgehen Pekings als Vergeltungsmaßnahme gegen europäische Bestrebungen, chinesische Autoimporte stärker zu regulieren. Aber auch ein Schutz der in Teilen noch wenig wettbewerbsfähigen chinesischen Agrarwirtschaft könnte ein Grund für die zunehmende Abschottung sein. AgE

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