Freihandelsabkommen Schweiz-Vereinigtes Königreich

Zufrieden mit dem Abschluss der Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen zwischen dem Vereinigten Königreich und der Schweiz hat sich der englische Bauernverband (NFU) gezeigt. Nach den Worten von Verbandspräsident Tom Bradshaw handelt es sich um „ein hervorragendes Beispiel für ein ausgewogenes Abkommen“. Die Regierung habe es geschafft, den britischen Landwirten einen wettbewerbsfähigen Zugang zum Schweizer Markt zu schaffen.
Im Einzelnen sollen laut dem Bauernverband die Zölle auf frische, entbeinte Rindfleischstücke, die in die Schweiz geliefert werden, um 35% gesenkt werden. Laut NFU sind das die vorteilhaftesten Marktzugangsbedingungen, die die Schweiz jemals einem Handelspartner für Rindfleisch eingeräumt habe. Der Bauernverband sieht darin einen Wettbewerbsvorteil für die heimischen Landwirte. Nach Verbandsangaben wurden zwischen 2023 und 2025 beim Handel mit Rindfleisch umgerechnet durchschnittlich 3,8 Mio. Euro pro Jahr umgesetzt. Für die Schweiz sollen die Lieferungen von gesalzenem oder in Salzlake eingelegtem Rindfleisch mit Inkrafttreten des Abkommens zollfrei werden.
Darüber hinaus enthält das Abkommen dem NFU zufolge eine Reihe von Zollsenkungen für verschiedene Rinderinnereien. Dies sei unerlässlich, um die britische Schlachtkörperbilanz aufrechtzuerhalten.
Keine Zölle mehr auf britisches Lammfleisch
Gänzlich wegfallen sollen künftig die Zölle innerhalb des Kontingents für britisches Lammfleisch. Dies betrifft dem Bauernverband zufolge den Großteil der Lieferungen. Für 2025 beziffert der NFU die britischen Lammfleischlieferungen in die Schweiz auf einen Wert von umgerechnet gut 6,4 Mio. Euro. Schweizer Lammfleisch soll hingegen kein Bestandteil des Abkommens sein.
Besserer Zugang für Milchprodukte
Der Handel vieler Milchprodukte einschließlich einiger Käsesorten ist zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich bereits liberalisiert. Für eine ausgewählte Anzahl von Milchprodukten solle es einen besseren Marktzugang geben, berichtete der NFU. Demnach sollen die Zölle für fünf Produktkategorien um 2,5 bis 50% gesenkt werden. Dazu gehören Milch, Sahne, Kondensmilch und Milchpulver aus Großbritannien. Die Schweizer Landwirte sollen von verbesserten Handelsbedingungen für Joghurt sowie von einem auf 93 Tonnen erweiterten Zollkontingent für Milch und Sahne profitieren.
Zölle auf Schweizer Weine fallen weg
Die Zölle auf britischen Schaumwein sollen nach Inkrafttreten des Freihandelsabkommens um 34% geringer ausfallen. Im Gegenzug soll der derzeitige Zoll auf Schweizer Weinexporte in das Vereinigte Königreich vollständig abgeschafft werden. Britische Gartenbauerzeugnisse erhalten ebenfalls einen verbesserten Zugang. Hier sollen die Zölle auf etliche Produkte wie Erbsen, Karotten oder Ackerbohnen auf bis zu 0% sinken. Für Geflügelfleisch, Schweinefleisch und Eier werden sich dem NFU zufolge die Handelsbedingungen nicht ändern.
Unterzeichnung noch in diesem Jahr
Die Verhandlungen über das Abkommen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich liefen seit 2022. Sie waren nach dem britischen EU-Austritt notwendig geworden, um die damals gefundene Übergangslösung zu ersetzen. Bereits im März hatten beide Seiten die Einrichtung eines gemeinsamen Lebensmittelsicherheitsraums vereinbart, der nach dem Prinzip der dynamischen Angleichung verwaltet wird. Dies bedeutet, dass die Schweiz alle relevanten EU-Regelungen im Bereich der Agrar- und Lebensmittelvorschriften, die in ihrem Hoheitsgebiet gelten, gleichzeitig anwendet, und zwar einschließlich künftiger Änderungen.
Im Rahmen des angestrebten Abkommens über gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen (SPS) zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich wollen die schweizerische und die britische Seite nach den EU-Vorschriften arbeiten. Damit wären die Standards in beiden Ländern identisch.
Das Abkommen mit den Briten soll laut dem Schweizer Wirtschaftsministerium noch in diesem Jahr unterzeichnet werden. Im Anschluss daran folgen die jeweiligen innerstaatlichen Ratifizierungsverfahren. AgE