Seit 1879 Lebensmittelindustrie und Milchwirtschaft

Bayern will Verbot der Anbindehaltung verhindern

15. Dezember 2023

Die bayerische Staatsregierung versucht, über den Bundesrat ein Verbot der Anbindehaltung zu verhindern.

Bayern wehrt sich gegen die Pläne der Bundesregierung, die ganzjährige Anbindehaltung zu verbieten. Mit einer Bundesratsinitiative will der Freistaat die vorgesehenen Regelungen verhindern. Das hat das Kabinett am Dienstag (5.12.) in München beschlossen. Die Staatsregierung befürchtet, dass ein Verbot gravierende Auswirkungen auf die Milchviehhaltung und die Kulturlandschaft in Süddeutschland hätte. Statt einer gesetzlichen Regelung setzt man in München auf Freiwilligkeit, Förderung und Beratung. Die Kritik aus Bayern bezieht sich auf einen Referentenentwurf des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL) für eine Novelle des Tierschutzgesetzes vom Frühjahr. Die Ressortabstimmung über die Vorlage hat noch zu keinem Ergebnis geführt. Laut der BMEL-Vorlage soll die Anbindehaltung nach einer Übergangsfrist von fünf Jahr ganz verboten werden. Die Kombinationshaltung soll auf Betriebe mit maximal 50 über sechs Monate alten Rindern beschränkt werden. Aus bayerischer Sicht droht damit ein Strukturbruch. Laut Staatsregierung wäre rund die Hälfte der Milchviehbetriebe in Bayern von diesen Regelungen existenziell betroffen.

Auslaufmodell

Insbesondere in Grünlandregionen müssten viele alteingesessene Betriebe die Rinderhaltung aufgeben. Die Auswirkungen auf die Ortskerne der Dörfer, das Landschaftsbild, die Kulturlandschaft und den ganzen ländlichen Raum wären nach Einschätzung der Landesregierung dramatisch. Die Weiterentwicklung der Tierhaltung müsse daher die regional und historisch gewachsenen Gegebenheiten und familiären Strukturen unbedingt berücksichtigen. Auch für die bayerische Staatsregierung ist die ganzjährige Anbindehaltung eigenen Angaben zufolge ein Auslaufmodell. Statt eines gesetzlichen Verbots mit fixem Enddatum setze man jedoch vor allem auf Beratung, Förderung sowie den freiwilligen Umstieg der Betriebe auf Kombinations- und Laufstallhaltung. Im vergangenen Jahr hat der Freistaat Investitionen in den Umstieg auf Laufstallhaltung mit rund 37 Mio. Euro gefördert. Wie das Agrarressort weiter mitteilte, haben die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten im Rahmen der 2021 gestarteten Beratungsoffensive den Betrieben in mehr als 1.200 Einzelberatungen Wege in die Zukunft aufgezeigt. AgE

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