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EU-Umweltausschuss bestätigt Trilog-Ergebnis

18. Januar 2024

Die Rinderhaltung bleibt außen vor. Rat und Europaparlament müssen noch endgültig zustimmen.

Wenig überraschend hat der EU-Umweltausschuss dem Trilog-Kompromiss zwischen Kommission, Rat und Europaparlament zur Industrieemissionsrichtlinie (IED) grünes Licht erteilt. Das Plenum der Europaabgeordneten wird die Übereinkunft voraussichtlich in der zweiten vollen Märzwoche absegnen. In der Abstimmung votierten 64 Mitglieder des Umweltausschusses für die novellierte Richtlinie, fünf dagegen. Sieben Abgeordnete enthielten sich. Im Gesetzgebungsprozess war vor allem um die von der EU-Kommission vorgeschlagene stärkere Einbindung der Rinder-, Schweine- und Geflügelhaltung gerungen worden.

Der Trilog-Kompromiss sieht nun jedoch vor, dass die Rinderhaltung weiter außen vor bleibt. Dem Vernehmen nach war dies in den Trilog-Verhandlungen bis zuletzt einer der größten Streitpunkte. Während sich das Parlament dagegen ausgesprochen hatte, sollten nach den Vorstellungen der Mitgliedstaaten Rinderbetriebe ab 350 Großvieheinheiten (GVE) von der Richtlinie erfasst werden. Vom landwirtschaftlichen Berufsstand war dies scharf kritisiert worden. Bauernhöfe seien bereits stark reguliert und keine industriellen Einheiten, hieß es.

Kommission wird Rinderhaltung prüfen

Allerdings soll die EU-Kommission beauftragt werden, bis Ende 2026 eine Neubewertung vorzunehmen, ob eine Verringerung der Emissionen aus der Tierhaltung erforderlich ist. Dabei soll auch die Rinderhaltung berücksichtigt werden. Die Brüsseler Behörde wird zudem prüfen, inwieweit es angebracht wäre, auch die Importe aus Drittstaaten den Vorgaben der überarbeiteten IED zu unterwerfen.

Für die Schweinehaltung hatten sich Rat und Parlament Ende 2023 auf einen Schwellenwert von 350 GVE verständigt. Ausnahmen sollen für extensive Haltungsmethoden und den Ökolandbau gelten. Auch Haltungsformen mit einem hohen Anteil an Freilauf werden ausgenommen. Die Grenzen beim Geflügel liegen in Zukunft bei 300 GVE für Legehennen und 280 GVE im Fall von Masthähnchen. Für Gemischtbetriebe mit Schweine- und Geflügelhaltung sieht der Kompromiss 380 GVE vor. Die EU-Kommission hatte ursprünglich vorgeschlagen, für alle drei Tierhaltungsformen einen Grenzwert von jeweils nur 150 GVE anzusetzen.

Unterschiedliche GVE-Berechnungsschlüssel

Zu beachten ist, dass es Unterschiede bei den GVE-Berechnungsschlüsseln auf EU-Ebene und in Deutschland gibt. So wird beispielsweise eine Milchkuh vom Statistischen Amt der Europäischen Union (Eurostat) als 1,0 GVE gewertet. Hingegen stuft das Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft (KTBL) eine Milchkuh als 1,2 GVE ein.

Für Schweine liegen die in Deutschland verwendeten KTBL-Umrechnungswerte dagegen deutlich niedriger als jene von Eurostat. So werden von den Luxemburger Statistikern alle Schweine – außer Sauen sowie Ferkel unter 20 kg – mit jeweils 0,3 GVE bewertet. Derweil beläuft sich der in Deutschland übliche KTBL-Schlüssel für Mastschweine im Gewichtsbereich zwischen 25 kg und 115 kg auf lediglich 0,13 GVE. AgE

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