Seit 1879 Lebensmittelindustrie und Milchwirtschaft

Wegen Sanktionspolitik: Belarus hofft auf Asien

18. Februar 2022

Die schlechtere Ernte 2021 dürfte die Nahrungsmittelindustrie von Belarus 2022 belasten. Seit Anfang 2021 gilt für verschiedene Lebensmittel aus westlichen Staaten ein Importverbot: Das meldet Fabian Nemitz/Kiew in einem gtai-Branchencheck vom 4.1.2022.

Die Nahrungsmittelindustrie konnte ihren Output in den ersten elf Monaten 2021 real um 2,2 % steigern. Die Branche ist ein wichtiger Devisenbringer. Bis 2025 will Belarus die Branchenexporte von aktuell rund 6 Mrd. auf 7 Mrd. USD steigern. Russland ist der wichtigste Absatzmarkt für Nahrungsmittel aus Belarus. Das Gros entfällt auf Fleischwaren und Milchprodukte. Vor dem Hintergrund der steigenden Selbstversorgung Russlands mit Lebensmitteln bemühe sich Belarus um neue Absatzmärkte, insbesondere in Asien.

Ausgehend von einem niedrigen Niveau konnten die Exporte in den vergangenen Jahren deutlich gesteigert werden. Wie gtai weiter mitteilte, sind die Eckpfeiler für die Entwicklung der Landwirtschaft und Nahrungsmittelindustrie im Programm Agribusiness 2021 bis 2025 festgelegt. Die Verwaltung des Gebiets Minsk stellt Gelder für die Modernisierung der Holding Mjasomolprom zur Verfügung. Der staatliche Konzern Belgopischtscheprom investiert in neue Ausrüstungen für Süßwarenhersteller. Als Reaktion auf die von der EU erlassenen Sanktionen gelte in Belarus seit 1.1.2022 ein Lebensmittelembargo, berichtete Karin Appel/Bonn in einem Bericht der gtai am 9.12.2021.

Dem Einfuhrverbot unterliegen Schweine und Schweinefleisch, Rindfleisch, Pökelfleisch (in Salzlake, getrocknet oder geräuchert), Lebensmittelmehl aus Fleisch oder Fleischnebenprodukten, Milch und Milchprodukte, Gemüse (ausgenommen, wenn für den Ackerbau bestimmt), Obst und Nüsse, Schweine- und Geflügelfett, Rinder-, Schaf- oder Ziegenfett, Schmalzstearin und andere tierische Öle, Wurstwaren und ähnliche Erzeugnisse, Süß- und Salzwaren. Das Einfuhrverbot gelte für eine Reihe von Waren aus der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten, den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Norwegen, Albanien, Island, Nordmazedonien, Großbritannien, Montenegro und der Schweiz. Um die Interessen der weißrussischen Bevölkerung zu schützen, sehe der neue Beschluss Ausnahmen vor, so zum Beispiel Import für den persönlichen Gebrauch. Auch Babynahrung aus sanktionierten Produkten ist ausgenommen. Zusätzlich kündigte Präsident Lukaschenko an, die Liste zu erweitern, falls die restriktiven Maßnahmen der EU bestehen bleiben. 
hs

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