Seit 1879 Lebensmittelindustrie und Milchwirtschaft

Schweiz: Erstmals PFAS-Höchstwerte für Nahrungsmittel festgelegt

14. Februar 2024

Die Neuregelung ist Teil einer Reihe von Anpassungen im Lebensmittelrecht

Foto: Pixabay

Erstmals gelten in der Schweiz Höchstwerte für per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS), und zwar bezogen auf Eier, Fleisch, Fisch, Krebse und Muscheln. Bei Überschreitung des Grenzwertes dürfen die Lebensmittel nicht auf den Markt gebracht werden. Die Neuregelung ist Teil einer Reihe von Anpassungen im nationalen Lebensmittelrecht, die zum 1. Februar in Kraft getreten sind. Betroffen sind 25 Verordnungen zu unterschiedlichen Themen. So müssen nach Angaben des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) Betriebe, die Backwaren anbieten, künftig das Produktionsland schriftlich angeben. Dies betrifft neben Bäckereien auch Hotels und den Einzelhandel. Deklariert werden müssen unter anderem ganze Backwaren und Brot in Scheiben, aber auch Sandwiches in Fast-Food-Restaurants.

Der Gesetzgeber will außerdem darauf hinwirken, dass mehr Verpackungsmaterial eingespart wird. Deshalb dürfen Einzelhändler jetzt tiefgekühlte Lebensmittel offen verkaufen. Alle tiefgefrorenen Produkte können so angeboten werden, von Teigwaren über Gemüse bis hin zu Meeresfrüchten. Die Verkaufsstellen müssen aber gewährleisten, dass die Produkte sicher und hygienisch einwandfrei sind. Darüber hinaus haben sowohl die Hersteller als auch Einzelhändler und Restaurants jetzt die Möglichkeit, überschüssige Nahrungsmittel zu spenden. Dazu sind Regeln in Kraft getreten, die genau vorschreiben, welche Maßnahmen hinsichtlich der Lebensmittelsicherheit und Hygiene getroffen werden müssen. Ziel der Regelung ist es, die Empfänger besser vor mangelhafter Ware zu schützen und den Lebensmittelabfall zu verringern. AgE

Beitrag teilen: |

Partner

Newsletter

Abonnieren Sie unsere Newsletter und bleiben Sie immer auf dem Laufenden, bei den Themen, die Sie interessieren!

Zur Anmeldung: