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Tierwohlabgabe: Einnahmen müssen den Tierhaltern zugutekommen

16. Februar 2024

Verbände warnen vor falschen Weichenstellungen bei der geplanten Tierwohlabgabe. Der DRV befürchtet einen immensen bürokratischen Aufwand.

Foto: Pixabay

Vor falschen Weichenstellungen bei der geplanten Tierwohlabgabe warnt der Deutsche Raiffeisenverband (DRV). „Es muss eine Verbrauchersteuer sein und darf keine zusätzliche Erzeugersteuer werden“, so DRV-Präsident Franz-Josef Holzenkamp zu den Eckpunkten des Bundeslandwirtschaftsministeriums für eine mengenbezogene Verbrauchssteuer auf tierische Produkte. Holzenkamp bekräftigte seine Forderung, diese Steuer am Verkaufsort der Waren zu erheben. Handel und Konsument müssten in die Pflicht genommen werden. Keinesfalls dürfe die Last den Tierhaltern sowie den Schlacht- und Verarbeitungsbetrieben aufgebürdet werden.

Der Raiffeisenpräsident warnte davor, die Betriebe mit einem immensen bürokratischen Aufwand zu überfordern und in Kauf zu nehmen, dass sie die Steueraufwendungen selbst aufbringen müssen. Holzenkamp hält das für einen Treppenwitz: „Die Betriebe sollen dem Staat heute Geld geben, damit sie dieses in einigen Jahren eventuell wieder für Stallumbauten oder Umweltschutzmaßnahmen zurückbekommen.“ So weit dürfe es nicht kommen! Bislang werde der Öffentlichkeit ein „Tierwohlcent“ präsentiert, der nicht langfristig vertraglich den Umbau der Tierhaltung absichere. Eigentlich müsse jedoch gelten, „wo Tierwohlcent draufsteht, muss auch Tierwohl drin sein.“ Sonst sei der Name nichts als Etikettenschwindel.

Zweckbindung rechtlich nicht möglich

Demgegenüber begrüßte die Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands (ISN) die neu entfachte Diskussion um eine langfristige Finanzierung des Umbaus der Tierhaltung. „Der Zug mit dem Umbau der Tierhaltung rollt bereits“, erklärte ISN-Geschäftsführer Dr. Torsten Staack. Bei aller berechtigten Kritik an der Bundesregierung sei es daher richtig, dass Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir die Initiative ergriffen habe. Entscheidende Rechtsvorgaben wie die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung, die TA Luft und das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz seien beschlossen, so dass verschiedene Umsetzungsfristen in Kürze anstünden.

 „Die Tierhalter können nicht morgen einen Luftwäscher einbauen und übermorgen den Stall für das Tierwohl wieder öffnen“, mahnte Staack. Die Schweinehalter brauchten Klarheit, wie sie die zusätzlichen Kosten finanzieren sollen. Über den Markt allein werde das nicht gelingen. In der Borchert-Kommission seien deshalb verschiedene Finanzierungsmodelle aufgestellt und verglichen worden, darunter eine Abgabe auf Fleisch. Dass eine Zweckbindung der Einnahmen aus Tierwohlabgaben rechtlich nicht möglich sei, habe man bereits in diesem Rahmen festgestellt, erklärte der Geschäftsführer. Vor diesem Hintergrund müsse gewährleistet werden, dass die Schweinehalter an ihr Geld kommen. Andernfalls verschwinde das Geld im Bundeshaushalt. Als alleiniger Effekt bliebe dann die Verteuerung des Fleisches. Staack forderte einen echten Dialog mit den betroffenen Akteuren, die den Umbau meistern sollen. AgE

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